Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) - Von Pflicht zu Potenzial: Wie deine Website mit Barrierefreiheit neue Kunden erreichen könnte
- Susanne Rihs

- 3. Juli
- 8 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 5. Juli

Als Kleinunternehmer in Österreich hast du sicher alle Hände voll zu tun. Da ist es verständlich, wenn neue Vorschriften oder Gesetze wie die Barrierefreiheit von Websites Fragen aufwerfen. Musst du wirklich eine barrierefreie Website haben? Und was bedeutet das eigentlich?
Die gute Nachricht vorweg: Für viele Kleinstunternehmen in Österreich gibt es eine Entwarnung – aber auch eine wichtige Empfehlung! Und wie sieht es in Deutschland und der Schweiz aus? Lass uns das genauer ansehen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte, Websites, Apps und Online-Services von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu zählen etwa blinde oder sehbehinderte Personen, Menschen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen sowie ältere Nutzerinnen und Nutzer. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das in Österreich, Deutschland und der Schweiz konkrete Anforderungen definiert, verpflichtet viele Unternehmen zur Umsetzung dieser Standards.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich – Was ändert sich?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie und soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von eventuellen Einschränkungen. Das betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Angebote wie Websites, Onlineshops oder Apps bereitstellen.
Das Ziel ist klar: Niemand soll im digitalen Raum ausgeschlossen werden. Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen sollen dieselben Möglichkeiten haben, Informationen abzurufen oder Produkte zu kaufen.
Die Ausnahme für Kleinunternehmen in Österreich: Hier kommt die gute Nachricht für viele von euch: Das BaFG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor. Wenn dein Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt UND einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielt, bist du von den direkten Pflichten des BaFG befreit.
Das bedeutet, dass du nicht zwingend sofort handeln musst, um gesetzliche Strafen zu vermeiden. Das klingt erstmal beruhigend, oder?
Rechtslage in Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG 2025)
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten (z. B. E-Commerce-Shops, Buchungsplattformen, Ticketdienste, Selbstbedienungsterminals)
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Millionen Euro Umsatz sind ausgenommen – aber Achtung: Es gilt trotzdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), das bereits heute Barrierefreiheit verlangt
Was ist konkret umzusetzen?
Websites und mobile Apps müssen den Richtlinien der WCAG 2.1 (Stufe AA) entsprechen
Online-Shops müssen ohne Maus bedienbar sein und über klar strukturierte Inhalte verfügen
PDFs und Dokumente müssen zugänglich gestaltet sein
Multimedia-Inhalte benötigen Untertitel oder Audiodeskription
Es muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden
Und wie ist die Lage in Deutschland und der Schweiz?
Das Thema Barrierefreiheit ist in ganz Europa und darüber hinaus präsent.
In Deutschland wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 22. Juli 2021 verabschiedet und tritt ebenfalls zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Telemediengesetz.
Ähnlich wie in Österreich gibt es hier ebenfalls eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen, die in den meisten Bundesländern gilt. Wenn du also ein kleines Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern bist, bist du in der Regel von den strengsten Vorschriften ausgenommen. Aber auch hier gilt die Empfehlung, aus den gleich genannten Gründen freiwillig barrierefrei zu sein.
Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit für:
Private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere E-Commerce, Bankwesen, Telekommunikation, Verkehrs- und Buchungssysteme
Selbstbedienungsterminals, etwa Geldautomaten oder Check-in-Automaten
Digitale Kommunikationsdienste, z. B. Messenger oder Videoanrufe
Technische Anforderungen laut BFSG:
WCAG 2.1 AA Standard
Einheitliche Bedienbarkeit mit assistiven Technologien
Sichtbare Fokus-Anzeige, Tastatursteuerung, alternative Texte für Bilder
Fehlermeldungen und Formulare müssen klar verständlich sein
Verpflichtende Feedbackmöglichkeiten zur Meldung von Barrieren
Die Situation in der Schweiz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Die Schweiz hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Dieses Gesetz fordert, dass Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Während das BehiG weniger explizit auf Websites für Kleinunternehmen eingeht als die EU-Richtlinien, wird eine barrierefreie Gestaltung auch hier stark empfohlen und kann im Falle einer Diskriminierungsklage relevant werden. Die Tendenz geht auch hier klar in Richtung mehr digitaler Zugänglichkeit für alle.
Was gilt für Unternehmen in der Schweiz?
Öffentliche Stellen und Organisationen, die im Auftrag handeln, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet
Für private Unternehmen gilt eine indirekte Pflicht, wenn sie Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten
Die Schweizerische Stiftung «Access for All» prüft Webangebote nach den WCAG-Richtlinien
Die Schweiz hat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Dieses Gesetz fordert, dass Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Während das BehiG weniger explizit auf Websites für Kleinunternehmen eingeht als die EU-Richtlinien, wird eine barrierefreie Gestaltung auch hier stark empfohlen und kann im Falle einer Diskriminierungsklage relevant werden. Die Tendenz geht auch hier klar in Richtung mehr digitaler Zugänglichkeit für alle.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die Übergangsfrist endet am 28. Juni 2025. Danach drohen:
Abmahnungen und Klagen durch Betroffene oder Verbände
Umsatzeinbußen, da Menschen mit Einschränkungen abgeschreckt werden
Imageverlust, denn ethisches Handeln ist ein starkes Kaufargument
Förderungen & Unterstützung für KMU
Viele Länder bieten finanzielle Unterstützung für barrierefreie Maßnahmen:
Österreich: aws Digitalisierung, WKO-Zuschüsse
Deutschland: go-digital, Digital Jetzt, regionale Töpfe
Schweiz: Unterstützung über Pro Infirmis oder kantonale Stellen
Deine Chance: Warum eine barrierefreie Website dein Geschäft beflügeln kann!
Auch wenn dein Unternehmen von der direkten BaFG-Pflicht in Österreich (oder ähnlichen Ausnahmen in Deutschland) ausgenommen ist, möchten wir dir dringend ans Herz legen, das Thema Webseiten-Barrierefreiheit nicht einfach beiseitezuschieben. Ganz im Gegenteil! Eine barrierefreie Website ist ein echter Gewinn für dein Geschäft.
Stell dir vor:
Erreiche mehr Kunden: In Österreich leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Hinzu kommen ältere Menschen oder Personen, die durch temporäre Situationen (z.B. ein gebrochener Arm) eingeschränkt sind. Mit einer barrierefreien Website erreichst du all diese potenziellen Kunden – eine Zielgruppe, die du bisher vielleicht nicht optimal angesprochen hast.
Verbessere dein Google-Ranking: Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Websites oft besser. Das liegt daran, dass die Maßnahmen zur Barrierefreiheit (wie klare Strukturen, gute Textalternativen für Bilder, logische Überschriften) auch die "Lesbarkeit" für Suchmaschinen verbessern. Das Ergebnis? Deine Website wird besser gefunden!
Biete ein Top-Nutzererlebnis: Eine barrierefreie Website ist nicht nur für Menschen mit Einschränkungen einfacher zu bedienen. Sie ist für alle Nutzer intuitiver, übersichtlicher und angenehmer. Das führt zu einer höheren Verweildauer, zufriedeneren Kunden und potenziell mehr Conversions.
Stärke dein Image: Zeig, dass dein Unternehmen soziale Verantwortung übernimmt. Barrierefreiheit ist ein klares Statement für Inklusion und kann dein Markenimage deutlich verbessern.
Schütze dich vor Klagen: Unabhängig vom BaFG gilt in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Auch wenn du vom BaFG ausgenommen bist, könnte eine nicht zugängliche Website als Diskriminierung interpretiert werden und zu Klagen führen. In Deutschland gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das ähnliche Schutzmechanismen bietet. Es ist besser, präventiv zu handeln.
Was bedeutet "barrierefrei" konkret für deine Website?
Barrierefreiheit ist kein Hexenwerk, aber erfordert Know-how. Es geht darum, deine Website so zu gestalten, dass sie von assistiven Technologien (wie Screenreadern) verstanden wird und von jedem bedient werden kann. Dazu gehören unter anderem:
Klare Navigation und Struktur: Jeder soll sich schnell zurechtfinden.
Textalternativen für Bilder: Blinde Menschen nutzen Screenreader, die Bilder nur "lesen" können, wenn passende Beschreibungen hinterlegt sind.
Gute Kontraste und Schriftgrößen: Texte müssen lesbar sein, auch bei Sehschwäche.
Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein.
Untertitel und Audiodeskriptionen: Videos sollten für Hörgeschädigte untertitelt und für Sehbehinderte mit Audiodeskriptionen versehen sein.
Fehlerfreundlichkeit: Wenn ein Formularfehler auftritt, muss die Website dem Nutzer klar erklären, wie er diesen beheben kann.
Die Referenznorm dafür sind meist die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.
Unser Service: Barrierefreiheit mit Herz & Verstand
Als kreative Agentur mit ethischem Fokus unterstützen wir Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz bei der vollständigen und nachhaltigen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – mit einem ganzheitlichen Konzept für barrierefreie Kommunikation.
Unsere Leistungen im Überblick:
Website-Check auf Barrierefreiheit (Audit & Handlungsempfehlungen)
Relaunch oder Optimierung bestehender Websites und Online-Shops
PDFs, Broschüren, Formulare barrierefrei gestalten
Untertitelung & Audiobeschreibung von Videos
Erstellung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheitserklärung
Warum mit uns?
Wir verbinden Design, Technik & Ethik
Wir denken barrierefrei, emotional & SEO-orientiert
Wir setzen auf individuelle Lösungen, die zu deiner Marke passen
Praxisbeispiel: Online-Shop barrierefrei machen
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein österreichischer Webshop für handgemachte Produkte wurde:
✅für Screenreader optimiert
✅erhielt klare Kontraste und bessere Farbwahl für Sehschwächen
✅das Menü wurde per Tastatur bedienbar gemacht
✅Checkout-Prozess vereinfacht und verständlicher gestaltet
✅PDFs wurden durch barrierefreie HTML-Versionen ersetzt
Das Ergebnis: 25 % Umsatzsteigerung, positives Feedback von Nutzerinnen mit Sehbehinderung, und eine erfolgreiche Prüfung durch die WKO.
Unser Angebot: Wir machen deine Website barrierefrei!
Du siehst: Eine barrierefreie Website ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine strategische Chance für dein Unternehmen.
Als deine Werbeagentur wissen wir, wie wichtig eine starke Online-Präsenz ist. Wir sind darauf spezialisiert, Websites nicht nur ansprechend, sondern auch funktional und barrierefrei zu gestalten.
Egal, ob du eine bestehende Website optimieren möchtest oder eine neue planst – wir unterstützen dich dabei, alle Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen und deine Website zukunftssicher zu machen. Profitiere von unserem Know-how und erreiche eine größere Zielgruppe mit einer nutzerfreundlichen und gesetzeskonformen Online-Präsenz.
Bereit, deine Website fit für die Zukunft zu machen und neue Kunden zu gewinnen? Kontaktiere uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch!
Hinweis für unsere Kund*innen
Wenn wir deine Website bereits für dich umgesetzt haben, kannst du aufatmen – denn viele technische Grundlagen für die Barrierefreiheit haben wir bereits berücksichtigt. ✅
Doch Achtung:
Wenn du unser Basis-Website oder Onlineshop gebucht hast, sind zwar die wichtigsten Standards angelegt – aber nicht alle Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes vollständig umgesetzt.
Für eine gesetzeskonforme und vollumfänglich barrierefreie Website sind weitere individuelle Anpassungen notwendig, zum Beispiel:
Barrierefreie PDF-Dokumente
Alternativtexte für individuelle Inhalte
Untertitel für Videos
eine Barrierefreiheitserklärung
Kontrastanpassungen bei Wunschfarben
u. v. m.
Fazit: Jetzt barrierefrei durchstarten
Barrierefreiheit ist kein „Nice to have“ – es ist Pflicht und gleichzeitig eine große Chance für Unternehmen. Wer jetzt handelt, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern baut auch eine zukunftsfähige Marke auf, die Menschen in ihrer Vielfalt anspricht.
Warte nicht bis zur letzten Minute. Wir begleiten dich mit Klarheit, Empathie und Kompetenz.
👉 Jetzt unverbindlich anfragen: Barrierefreie Website-Lösungen für dein Unternehmen
✨ Wir beraten dich gerne persönlich und schnüren dir ein passendes Erweiterungspaket.
Melde dich einfach – deine Website ist bei uns in guten Händen.
Als besonderen Service stellen wir für alle die davon betroffen sind, eine bearbeitbare Vorlage für eine Erklärung der Barrierefreiheit in verschiedenen Word-Formaten zum Download bereit. Du kannst sie ganz einfach mit deinen eigenen Angaben ergänzen und anschließend auf deiner Website einfügen.
*Die zu ergänzenden Angaben sind in rot gekennzeichnet.
Für Österreich, Deutschland, Schweiz.
Bitte beachte: Diese Vorlage für eine Erklärung zur Barrierefreiheit wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, um eine Hilfestellung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu bieten.
Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der in dieser Vorlage enthaltenen Informationen oder für die rechtliche Konformität Ihrer finalen Erklärung. Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit können je nach Land und spezifischer Situation variieren und sich ändern.
Es liegt in deiner alleinigen Verantwortung, die Vorlage an deine individuellen Gegebenheiten anzupassen und sicherzustellen, dass deine Erklärung alle anwendbaren Gesetze und Richtlinien, insbesondere das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), erfüllt. Wir empfehlen dringend, bei der Erstellung Ihrer endgültigen Barrierefreiheitserklärung eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die vollständige Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
Hier ein liebevoll geschriebener Text für alle, die nicht unter das Gesetz fallen:
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir glauben daran, dass eine Website für alle Menschen zugänglich sein sollte – unabhängig von körperlichen, geistigen oder altersbedingten Einschränkungen. Auch wenn wir als kleines Unternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) nicht zur vollständigen Umsetzung verpflichtet sind, möchten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dazu beitragen, digitale Barrieren abzubauen.
Unser Engagement
Wir haben unsere Website so gestaltet, dass sie möglichst vielen Nutzer*innen gerecht wird. Dabei haben wir u. a. auf folgende Punkte geachtet:
gut lesbare Schriftgrößen
klare Navigation ohne unnötige Ablenkung
strukturierte Inhalte mit verständlicher Sprache
ausreichend Kontraste zwischen Text und Hintergrund
Alt-Texte für viele Bilder
Wo wir noch dazulernen
Da wir mit einem kleinen Team arbeiten, können wir (noch) nicht alle Anforderungen vollständig umsetzen – z. B. bei PDF-Dateien, Untertiteln für Videos oder der vollständigen Tastatursteuerung.
Aber: Wir arbeiten laufend daran, unsere Inhalte zu verbessern und freuen uns über Rückmeldungen, wenn du auf Barrieren stößt.
Kontakt für Rückmeldungen
Wenn dir beim Besuch unserer Website etwas auffällt, das dich in der Nutzung einschränkt, sag uns bitte Bescheid. Wir sind offen für Anregungen und bemühen uns um eine Lösung:
📧 E-Mail: [deine@email.at]📞 Telefon: [z. B. +43 660 1234567]
Abschließende Worte
Barrierefreiheit ist für uns keine Vorschrift, sondern ein Schritt in Richtung Achtsamkeit, Mitgefühl und echter Verbindung – und genau dafür steht unser Unternehmen.
Du kannst deine Website auch gerne von uns checken lassen.
Hinweis zur rechtlichen Verbindlichkeit
Alle Angaben in dieser Erklärung wurden mit größter Sorgfalt und nach aktuellem Kenntnisstand erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern, technische Standards weiterentwickeln.
Wir empfehlen daher allen Nutzer*innen sowie betroffenen Unternehmen, zusätzlich eigene Recherchen bei offiziellen Stellen und Fachquellen durchzuführen oder im Zweifelsfall rechtlichen Beistand einzuholen. Unsere Erklärung dient ausschließlich der transparenzfördernden Information und stellt keine Rechtsberatung dar.







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